Der Tod seiner Frau trifft Richard Lang ins Mark; ein Arzt attestiert ihm 1944 Herzstörungen und starke nervliche wie auch körperliche Erschöpfung. Währenddessen versucht der NS-Staat, sich das Erbe anzueignen. Es geht um ihren Anteil an dem Grundstück Bahnhofstraße Nr. 41, wo sich das Geschäft befindet, und weitere Vermögenswerte. Nach monatelangem Rechtsstreit zieht der NS-Staat das Erbe von Fanny Lang ein.
Auch nach dem Krieg gehen die juristischen Auseinandersetzungen weiter; diesmal unter anderen Vorzeichen. Richard Lang kämpft jahrelang um die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das seiner Frau und ihm widerfahren ist. Die Nachbarin, die Frau Lang denunziert hat, wird 1947 in ihrem Spruchkammerverfahren zu sechs Jahren Arbeitslager verurteilt. Sein Antrag auf Entschädigung in Form einer Rente wird 1952 abgelehnt, mit der Begründung, dass „(…) nach § 13 des Entschädigungsgesetzes eine Rente nur an Witwen vorgesehen (ist).“ 1953 Richard Lang erhält eine Entschädigung in Höhe von 2.240 Mark für die gezahlten Sonderabgaben. 1957 ist das Land Hessen schließlich bereit, weitere 8.356 DM als Entschädigung für die entstandenen Einnahmeverluste zu zahlen.
Das Gebäude des ehemaligen Textilkaufhauses wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die Geschichte der Familie Lang gerät in Vergessenheit. 2007 gründet sich die „Stolperstein-Initiative Rüsselsheim.“ Sie macht es sich zur Aufgabe, die Lebens- und Leidensgeschichten der Opfer des Nationalsozialismus in Rüsselsheim aufzuarbeiten. 2008 verlegt die Initiative in der Bahnhofstr. 41 einen Stolperstein der Fanny Lang. Norbert Blüm, ehemaliger Bundesminister, der Fanny Lang noch persönlich kannte, übernimmt die Patenschaft des Stolpersteins und würdigt sie als herzensgute Frau, als „liebenswerte Mama, immer fröhlich.“ Und weiter: „Ich wundere mich noch sechs Jahrzehnte später, warum es in Rüsselsheim kein Entsetzen gab, als jüdische Nachbarn abgeholt worden sind.“